Rechtsprechung
   VG Cottbus, 15.04.1998 - 1 K 8/95   

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VG Cottbus, 15.04.1998 - 1 K 8/95 (https://dejure.org/1998,56373)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15.04.1998 - 1 K 8/95 (https://dejure.org/1998,56373)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15. April 1998 - 1 K 8/95 (https://dejure.org/1998,56373)
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   OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 K 8/95   

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https://dejure.org/1995,15209
OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 K 8/95 (https://dejure.org/1995,15209)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.11.1995 - 1 K 8/95 (https://dejure.org/1995,15209)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. November 1995 - 1 K 8/95 (https://dejure.org/1995,15209)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 K 8/95
    Das Erfordernis der Ausfertigung von Rechtsvorschriften ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89 -, BRS 49 Nr. 25).

    Dieses Erfordernis der Ausfertigung ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerwG, Beschl. v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89 -, BRS 49 Nr. 25).

  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 K 8/95
    Der Nachteil folgt daraus, daß ihr Grundstück durch den angegriffenen Bebauungsplan den Regelungen dieses Planes unterworfen ist und damit insgesamt Inhalt und Schranken des Eigentums der Antragsteller durch den Bebauungsplan bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, BauR 1993, 433).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 K 8/95
    Durch die Ausfertigung entsteht die Originalurkunde und das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.08.1989 - 10 C 36/88 -, BRS 49 Nr. 28; Urt. des Senates v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994, 164; siehe auch Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVB1.1987, 280).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 K 8/95
    Durch die Ausfertigung entsteht die Originalurkunde und das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.08.1989 - 10 C 36/88 -, BRS 49 Nr. 28; Urt. des Senates v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994, 164; siehe auch Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVB1.1987, 280).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 5 S 650/86

    Ausfertigung von Verordnungen - Beteiligung anderer Behörden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 K 8/95
    Die Ausfertigung hat die Aufgabe, mit öffentlich-rechtlicher Wirkung zu bezeugen, daß die zeichnerische und textliche Fassung der Rechtsvorschrift mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten übereinstimmt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.1986 - 5 S 650/86 -, BRS 46 Nr. 210).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.1997 - 1 L 117/97

    Verbote durch eine Baumschutzsatzung als rechtswidrige Inhaltsbestimmung des

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von den Entscheidungen des Senats vom 28. November 1995,- 1 K 8/95 -, vom 19. Juni 1996 - 1 L 262/95 -, vom 04. September 1996 - 1 K 12/95 und vom 27. Februar 1997 - 1 L 133/96 ab.

    In dreien dieser Entscheidungen hat der Senat Bebauungspläne für unwirksam erachtet, weil die jeweilige Ausfertigung nicht - wie erforderlich - vor, sondern nach der Schlußbekanntmachung erfolgt war, in der vierten Entscheidung (1 K 8/95) fehlte die Ausfertigung ganz, weil der Bürgermeister vergessen hatte, den Ausfertigungsvermerk auf dem Bebauungsplan zu unterschreiben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95

    Planungsrecht; Ausbau; Dachgeschoß; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler;

    Durch die Ausfertigung entsteht die Originalurkunde und das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.08.1989 - 10 C 36/88 -, BRS 49 Nr. 28; Urt. d. Senats v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994, 164; Urt. v. 28.11.1995 - 1 K 8/95 - siehe auch Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVBl. 1987, 280).
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   OVG Schleswig-Holstein, 29.11.1995 - 1 K 8/95   

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https://dejure.org/1995,33055
OVG Schleswig-Holstein, 29.11.1995 - 1 K 8/95 (https://dejure.org/1995,33055)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.11.1995 - 1 K 8/95 (https://dejure.org/1995,33055)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. November 1995 - 1 K 8/95 (https://dejure.org/1995,33055)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.11.1995 - 1 K 8/95
    Das Erfordernis der Ausfertigung von Rechtsvorschriften ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89 -, BRS 49 Nr. 25).2.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13

    Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie

    Auf ihn finden weder die fachgesetzlichen Unbeachtlichkeitsregelungen der §§ 214, 215 BauGB Anwendung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 27. Oktober 2011 - OVG 10 A 11.08 -, juris Rn. 33; wohl auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. November 1995 - 1 K 8/95 -, juris Rn. 21 ff.; Birk, Bauplanungsrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2015, Rn. 216 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10/89 -, juris Rn. 3) noch greifen die Unbeachtlichkeitsregelungen des § 3 Abs. 4 BbgKVerf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 27. Oktober 2011 - OVG 10 A 11.08 -, juris Rn. 33; Schumacher, in: Schumacher - Hrsg. -, Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Stand Mai 2020, § 3 Anm. 7.3; ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2012 - OVG 11 B 4.11 -, juris Rn. 37 f.; für das dortige Landesrecht Thüringer OVG, Urteil vom 21. September 2011 - 1 N 750/06 -, juris Rn. 45).
  • OVG Hamburg, 31.03.2014 - 4 Bf 233/12

    Zum Normsetzungsverfahren beim Erlass von Rechtsverordnungen des Senats der

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts, es gehöre zu den rechtsstaatlich unverzichtbaren Mindestanforderungen an eine Ausfertigung in dem vorbenannten Sinne, dass eine vom Ausfertigungsorgan unterzeichnete Urkunde als Originalurkunde hergestellt werde, andernfalls eine Ausfertigung nicht wirksam vorgenommen werden könne (so aber ebenfalls OVG Münster, Urt. v. 31.7.2013, 7 D 15/12.NE, juris Rn. 63 ff.; VGH Kassel, Urt. v. 12.4.2012, BRS 79 [2012] Nr. 53, juris Rn. 21; OVG Weimar, Urt. v. 21.9.2011, ThürVBl 2013, 131, juris Rn. 46 f.; OVG Schleswig, Urt. v. 29.11.1995, 1 K 8/95, juris Rn. 21; aus der Literatur: Ziegler, DVBl. 2010, 291 [293]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2015 - 1 MB 19/15

    Formanforderungen an einen Aufstellungsbeschluss

    Weitergehende Anforderungen bestehen insoweit nicht; insbesondere sind die vom Antragsteller unter Hinweis u.a. auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.11.1995 - 1 K 8/95 -) bemühten rechtsstaatlichen Ableitungen zur Notwendigkeit der Ausfertigung von Rechtsvorschriften vor ihrer Verkündung nicht geeignet, solche weitergehenden Anforderungen zu begründen.

    Das vom Antragsteller herangezogene Urteil des Senats vom 29. November 1995 (1 K 8/95) verhält sich, wie dargestellt, zur Notwendigkeit der Ausfertigung von Rechtsnormen/Satzungen vor ihrer Verkündung und ist in Bezug auf den Aufstellungsbeschluss im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht einschlägig.

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